Die Lehrpläne der Sprachabteilungen – mit Ausnahme in der Muttersprache – sind identisch und unterliegen den gleichen Unterrichtsvoraussetzungen. Sie führen in allen Sprachabteilungen zur gleichen Prüfung: dem Europäischen Abitur. 
Im Sinne der Gewährleistung der Anerkennung des Europäischen Abiturs haben die Lehrpläne die Mindestanforderungen aller 27 Mitgliedsstaaten der EU zu erfüllen. Da diese Mindestanforderungen von einem Land zum anderen sehr unterschiedlich sind, sind die Lehrpläne im Laufe von Verhandlungen unter den nationalen Sachverständigen – insbesondere in den Inspektionsausschüssen – unter Heranziehung eingehender Studien und eines gründlichen Vergleichs der Lehrpläne ausgearbeitet worden.
Diese Lehrpläne sind anschließend vom Obersten Rat der Europäischen Schulen – ihm gehören alle Mitgliedsstaaten der EU an – genehmigt worden und können nur von ihm erneut abgeändert werden.
