
Das Europäische Abitur
Der Besuch der Sekundarschule wird zu Ende der siebten Klasse durch die Europäische Abiturprüfung abgeschlossen. Das Abschlusszeugnis wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wie auch in einigen anderen Ländern anerkannt. Die Inhaber des Europäischen Abiturzeugnisses besitzen in ihrem jeweiligen Herkunftsland dieselben Rechte wie die Inhaber eines Abschlusszeugnisses des betreffenden Landes. Sie haben dasselbe Recht auf Zulassung zu beliebigen Universitäten oder Hochschulen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wie die Staatsangehörigen des betreffenden Landes mit vergleichbaren Qualifikationen.
Für weitere Informationen, schauen Sie bitte auf die Webseite der Europäischen Schulen:



