Die Oberschule

 

Die Schüler werden mit elf Jahren in die Sekundarschule aufgenommen, nachdem sie die Primarstufe an einer Europäischen Schule erfolgreich abgeschlossen oder eine gleichwertige Erziehung an einer anderen offiziell anerkannten Schule durchlaufen haben. Die siebenklassige Sekundarstufe gliedert sich folgendermaßen: In den ersten drei Jahren belegen die Schüler einen gemeinsamen Lehrplan, der als Beobachtungsstufe bezeichnet wird. Die meisten Fächer werden in der Muttersprache unterrichtet; allerdings müssen die Schüler in der zweiten Klasse mit der Erlernung einer zweiten Fremdsprache beginnen und werden in der dritten Klasse in Geschichte und Geographie in ihrer “Arbeitssprache” (L II) unterrichtet. Latein wird fakultativ in der dritten Klasse angeboten.

 

In der vierten und fünften Klasse sind die Pflichtfächer in den integrierten Naturwissenschaften unterteilt in Physik, Chemie und Biologie, und die Schüler können zwischen Intensiv- oder Grundkurs in Mathematik wählen. Weitere Wahlmöglichkeiten sind Wirtschaftskunde, eine dritte Fremdsprache (L IV) und Altgriechisch.

 

Die sechsten und siebten Klassen bilden eine Einheit und führen zum Abitur. Auch wenn eine Reihe von Pflichtfächern vorgeschrieben sind (Muttersprache, L II, ein naturwissenschaftliches Fach, Philosophie, Sport, Geschichte und Geographie), haben die Schüler(innen) ein breites Spektrum an weiteren Wahlmöglichkeiten, wobei sie zusätzlich unter zweistündigen, vierstündigen oder sog. Vertiefungskursen wählen können.

 

Die Leistungen der Schüler werden regelmäßig beurteilt und die Zeugnisse werden dreioder viermal pro Jahr ausgestellt. Die Beurteilungen basieren gleichermaßen auf der Mitarbeit im Unterricht wie auf den Prüfungssergebnissen, auch wenn formelle Prüfungen nicht Bestandteil der Beobachtungsstufe sind. Eine vom Obersten Rat beschlossene Versetzungsordnung entscheidet darüber, ob ein(e) Schüler(in) am Ende des Schuljahrs in die nächsthöhere Klasse versetzt werden kann oder nicht. Schüler(innen), die diese Bedingungen nicht erfüllen, müssen das Jahr wiederholen.