Die Europäischen Schulen wurden ursprünglich für die Kinder des Personals der Europäischen Gemeinschaften errichtet. Eine begrenzte Zahl von Plätzen wird allerdings für sog. "nicht-zulassungsberechtigte" Schüler bereitgestellt, deren Eltern einen Aufnahmeantrag beim Direktor der Schule zu stellen haben.


Der Schulbesuch der Kinder des Personals der Europäischen Gemeinschaften, der Lehrkräfte und des Verwaltungspersonals der Schule ist gebührenfrei. Die Eltern "nicht-zulassungsberechtigter" Kinder haben ein Schulgeld zu entrichten, dessen Betrag vom Obersten Rat festgelegt wird und unterschiedlich von Schule zu Schule ausfallen kann. Ferner können die Schulen spezifische Finanzierungsabkommen mit Privatfirmen bzgl. der Aufnahme von Kindern der betreffenden Personalmitglieder unterzeichnen.


Für Familien, die mehr als ein Kind an einer Schule einschreiben, wird dieser Schulgeldbetrag reduziert. Einkommensschwache Familien können auf Beschluß des Verwaltungsrats der betreffenden Schule ganz oder teilweise von der Entrichtung des Schulgelds befreit werden.
Schüler, die im Laufe ihrer Schulzeit an der Schule aufgenommen werden, werden einer Klasse entsprechend der Ausbildungsstufe, die sie in ihrem Herkunftsland erreicht haben, zugeordnet. Sie werden normalerweise in jene Sprachabteilung aufgenommen, deren Sprache im Elternhaus gesprochen wird. Erforderlichenfalls müssen sie sich einem Aufnahmetest in der gewählten Sprache unterziehen, damit ihr Kenntnisstand festgestellt werden kann.


Bei der Anmeldung an der Europäischen Schule müssen eine Geburtsurkunde sowie die Zeugnisse der zuletzt besuchten Schule vorgelegt werden. Mitglieder des Personals der Europäischen Gemeinschaften haben eine offizielle Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorzulegen.