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Die Europäischen Schulen wurden ursprünglich für die
Kinder des Personals der Europäischen Gemeinschaften errichtet. Eine
begrenzte Zahl von Plätzen wird allerdings für sog. "nicht-zulassungsberechtigte"
Schüler bereitgestellt, deren Eltern einen Aufnahmeantrag beim Direktor
der Schule zu stellen haben.
Der Schulbesuch der Kinder des Personals der Europäischen Gemeinschaften,
der Lehrkräfte und des Verwaltungspersonals der Schule ist gebührenfrei.
Die Eltern "nicht-zulassungsberechtigter" Kinder haben ein Schulgeld
zu entrichten, dessen Betrag vom Obersten Rat festgelegt wird und unterschiedlich
von Schule zu Schule ausfallen kann. Ferner können die Schulen spezifische
Finanzierungsabkommen mit Privatfirmen bzgl. der Aufnahme von Kindern
der betreffenden Personalmitglieder unterzeichnen.
Schüler, die im Laufe ihrer Schulzeit an der Schule aufgenommen werden,
werden einer Klasse entsprechend der Ausbildungsstufe, die sie in ihrem
Herkunftsland erreicht haben, zugeordnet. Sie werden normalerweise in
jene Sprachabteilung aufgenommen, deren Sprache im Elternhaus gesprochen
wird. Erforderlichenfalls müssen sie sich einem Aufnahmetest in der
gewählten Sprache unterziehen, damit ihr Kenntnisstand festgestellt
werden kann.
Bei der Anmeldung an der Europäischen Schule müssen eine Geburtsurkunde
sowie die Zeugnisse der zuletzt besuchten Schule vorgelegt werden. Mitglieder
des Personals der Europäischen Gemeinschaften haben eine offizielle
Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorzulegen.
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